23.06.2023Lesedauer: 5 Min.

Hund im Büro

Bürohunde: Vorteile & Voraussetzungen

Hunde sind am liebsten da, wo ihre Menschen sind – allein zu Hause bleiben ist schließlich langweilig. Auch viele “Hundemenschen” möchten während der Arbeitszeit nicht auf die Anwesenheit ihrer tierischen Familienmitglieder verzichten. Ähnlich wie der Urlaub mit Hund gewinnt auch der Arbeitsalltag mit Hund immer mehr an Bedeutung - zumal Studien belegen, dass Bürohunde eine positive Auswirkung auf das Arbeitsklima und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden haben. Immer mehr Unternehmen öffnen daher Ihre Bürotüren für vierbeinige Kollegen. Aber darf ein Arbeitnehmer sein Tier einfach so mitbringen? Damit Hunde und Team gleichermaßen glücklich zur Arbeit gehen, bedarf es einiger Vorbereitungen, Kompetenzen und klarer Rahmenbedingungen.

Rechtliches: Wann ist ein Hund im Büro erlaubt?

Einen rechtlichen Anspruch auf die Mitnahme eines Hundes an den Arbeitsplatz gibt es nicht. Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber kraft seines Weisungs- und Hausrechts, ob er Tiere am Arbeitsplatz gestattet - oder eben nicht. Ihm obliegt es, die Interessen zwischen Unternehmen, Hundebesitzern und Hunden abzuwägen


“Dog Policy” für klare Regeln

In einer vom Arbeitgeber aufgesetzten, schriftlichen "Dog Policy" können die Rahmenbedingungen für mit ins Unternehmen gebrachte Vierbeiner definiert werden. Die Bürohund-Vereinbarung beinhaltet neben wichtigen Verhaltensregeln unter anderem auch die Bestätigungen, dass der Hund steuerlich angemeldet sowie haftpflichtversichert ist, alle schützenden Impfungen auf dem neuesten Stand sind und das Tier durch entsprechende Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge frei von Parasiten und Würmern ist. Auch haben alle Beschäftigten, die einen Hund zur Arbeitsstelle mitbringen, für Sauberkeit im Büro und auf den gemeinschaftlich genutzten Firmenflächen zu sorgen.


Vorherige Absprache & Rücksichtnahme

Wer seinen Arbeitgeber darauf ansprechen möchte, ob der Hund ins Büro mitkommen darf, kann sich im Vorwege einige Argumente zurechtlegen, die die positiven Aspekte des vierbeinigen Kollegen betonen. Etwa der Hund als Sympathiefaktor für den Betrieb, Vorteile für Arbeitsklima und Motivation oder die gesundheitsfördernde Wirkung durch die Notwendigkeit regelmäßiger Bewegung. Selbstverständlich sollten auch Kolleginnen und Kollegen mit der Anwesenheit des neuen, vierbeinigen Kollegen einverstanden sein. Keiner sollte Angst vor Hunden haben oder sogar eine ausgewiesene Allergie gegen Hundehaare haben.


Regeln und Grundsätze

Sind Hunde im Büro ausdrücklich willkommen, gelten einige allgemeine und selbstverständliche Grundsätze, die das Miteinander von Mensch und Vierbeiner während der Arbeitszeit harmonisch gestalten.

Hund im Büro

Wichtige Voraussetzungen für einen hundebegleitenden Arbeitsplatz 

  • Unter den zweibeinigen Kollegen sollten sich keine Hundehaar-Allergiker befinden. Auch auf eine ausgeprägte Hundeangst eines Mitarbeitenden muss Rücksicht genommen und im Zweifel auf die Anwesenheit des Hundes im Büro verzichtet werden.
  • Hundefreie Zonen wie Küche, Sozialräume und Toiletten müssen respektiert werden.
  • Auch ein Hund hat Rechte, die seinen Arbeits- bzw. Aufenthaltsplatz während der Bürozeiten betreffen. So benötigt der Vierbeiner ausreichend Platz und einen störungsfreien Rückzugsort, der nur ihm gehört und an dem er zur Ruhe kommen kann. Hier sollte ihm ein bequemer Korb oder eine Decke sowie ein Trinknapf zur Verfügung gestellt werden. Sein Liegeplatz sollte in der kalten Jahreszeit weder im eisigen Durchzug noch im Sommer bei hohen Temperaturen in der prallen Sonne sein.

5 Vorteile, die ein Hund im Büro mit sich bringt

1) Weniger Stress
2) Ein Hund verbindet
3) Frische Luft & Bewegung
4) Motivation
5) Produktivitätssteigerung
Hund mit zur Arbeit nehmen

Häufige Fragen

Kann die Erlaubnis, einen Hund mitzubringen, widerrufen werden? 

Einmal Hund, immer Hund? Mitnichten. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 24.03.2014 entschieden, dass die Erlaubnis, einen Hund mitzubringen, widerrufbar ist.
Was war passiert? Ein Hund durfte zur Arbeit mitgebracht werden, wurde dann aber "auffällig". Der Arbeitgeber verbot der Hundebesitzerin daraufhin die Mitnahme. Andere Kollegen durften ihre Hunde aber weiterhin ins Büro mitbringen. 

 

Die Arbeitnehmerin zog vor das Arbeitsgericht, rügte eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes - und unterlag. Begründung: Die Erlaubnis zur Mitnahme eines Tieres gelte nur so lange, wie Kollegen und Betriebsabläufe nicht gestört werden. Nun hatte die Hundehalterin allerdings ein vierbeiniges Betreuungsproblem und forderte das Recht auf Erledigung ihrer Arbeit im Homeoffice ein. Darauf besteht jedoch ohne besondere betriebliche oder tarifliche Regelung ebenfalls kein Rechtsanspruch.

Welche Hunde eignen sich fürs Büro? 

Letztendlich kommt es immer auf den besonderen Charakter jedes einzelnen Vierbeiners an. Ein Bürohund sollte auf jeden Fall gesund, geimpft, entwurmt, versichert sowie freundlich und aufgeschlossen gegenüber anderen Hunden und Menschen sein. Der Grundgehorsam sollte sitzen und - ganz wichtig - der Hund sich am Arbeitsplatz wohlfühlen.


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