Stromern ist erlaubt
Eine Katze, der Freigang gewährt wird, bleibt mit Sicherheit nicht immer auf dem Grundstück ihres Halters. Das Erkunden der angrenzenden Grundstücke ist ihr durchaus erlaubt – selbst wenn das dem nicht katzenliebenden Nachbarn ein Dorn im Auge ist. Lautstarke Rangkämpfe, aus dem Zierteich gefangene Goldfische, umgestürzte Blumenkübel oder Lackschäden auf Autodächern sind allerdings Themen, die nicht selten vor einem Anwalt landen. Besonders Hinterlassenschaften in Nachbars Garten bieten reichlich Konfliktstoff.